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   OLG Karlsruhe, 08.11.2005 - 11 Wx 32/05   

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https://dejure.org/2005,67451
OLG Karlsruhe, 08.11.2005 - 11 Wx 32/05 (https://dejure.org/2005,67451)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.11.2005 - 11 Wx 32/05 (https://dejure.org/2005,67451)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. November 2005 - 11 Wx 32/05 (https://dejure.org/2005,67451)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur mündlichen Anhörung eines Ausländers vor der Anordnung oder Verlängerung von Abschiebungshaft im Beschwerdeverfahren; Voraussetzungen für die Durchführung der Anhörung durch einen ersuchten Richter; Teilnahmerecht eines Verfahrensbevollmächtigten im ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 17.09.2004 - 3 W 195/04

    Abschiebungshaftverfahren: Gerichtliche Pflicht zur Anhörung des betroffenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2005 - 11 Wx 32/05
    Diese Pflicht besteht nach allgemeiner Ansicht auch für das Beschwerdegericht (OLG Zweibrücken OLGR 2005, 119; Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., § 5 FEVG Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2000 - 11 Wx 57/00

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Abschiebungshaftsache

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2005 - 11 Wx 32/05
    Danach hat der Betroffene seine außergerichtlichen Kosten nur dann nicht selbst zu tragen, wenn feststeht, dass die Ausländerbehörde keinen objektiv begründeten Anlass zur Antragstellung hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 29.5.2000, Die Justiz 2001, 30, 31 [OLG Karlsruhe 29.05.2000 - 11 Wx 57/00] ).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10

    Verfahrenskostenhilfe hinsichtlich einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der

    Einem Verfahrensbevollmächtigten muss zwar die Möglichkeit eingeräumt werden, an dem Anhörungstermin teilzunehmen (OLG Karlsruhe InfAuslR 2006, 90; OLG Schleswig OLGR 2007, 495).
  • OLG Schleswig, 09.03.2007 - 2 W 54/07

    Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen im Abschiebehaftverfahren

    Unterbleibt dies, so ist die Anhörung nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung fehlerhaft, weil nicht auszuschließen ist, dass der Betroffene im Beisein seines Anwalts Angaben macht, die für die Entscheidung des Gerichts bedeutsam sein können (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27.03.2006, 3 W 16/06, bei Melchior; OLG Celle, Beschluss vom 3.03.1999, 17 W 16/99, bei Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.04.2003, 20 W 117/03, bei Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8.11.2005, 11 Wx 32/05, LS bei Juris).
  • LG Limburg, 17.08.2020 - 7 T 2/20
    Einem Verfahrensbevollmächtigten muss daher die Möglichkeit eingeräumt werden, an dem Anhörungstermin teilzunehmen (OLG Karlsruhe, InfAuslR 2006, S. 90; OLG Schleswig, OLG-Report 2007, S. 495; BGH, Beschl. v. 25.02.2010, Az. V ZA 2/10, NJOZ 2011, S. 125 Rn. 10; Beschl. v. 10.07.2014, Az. V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228).
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